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Ingeborg Bedenk

In den Kesseläckern 4

74613 Öhringen

 

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Ingeborg Bedenk

 

 

 

Meine AGB´s

 

Rücktritts-Bedingungen:

 

Unabhängig von einer Zahlung ist eine schriftliche, mündliche, sowie E-Mail Anmeldung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.

Die Stornierung ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos.

Wird zu einem späteren Termin storniert, so ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Gebühr von 50% der Kursgebühr fällig, 75% bei einer Absage ab 14 Tage vorher und bei einer Absage ab 24 Stunden Termin bar fällig.

 

Veranstaltungs-Absage:

 

Ich behalte mir vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen eine Veranstaltung abzusagen.

 

Haftungsausschluss:

 

Unsere Seminare haben zum Teil Selbsterfahungs-Charakter. Die Teilnehmer übernehmen die volle Verantwortung für ihre eigene psychische, emotionale und körperliche Belastbarkeit.

Für Schäden, die durch die Anwendung der Inhalte bei den Seminaren  entstehen, sowie für Diebstahl oder Unfälle im Rahmen der Seminare, übernehme ich keine Haftung.

 

Bundesverfassungsgericht: Geistiges Heilen ohne Heilpraktikererlaubnis möglich:

 

Mitteilung der DGH Dachverband Geistiges Heilen e.V. (stellvertretend für den Vorstand des DGH Heiko Popinga und Dr. Bernhard Fingau)

"Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktiker-Erlaubnis." So entschied am 02.März 2004 das Bundesverfassungsgericht (AZ:1BvR 784/03) zugunsten derer, die geistiges (spirituelles) Heilen praktizieren. Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktiker-Erlaubnis ist jedoch, dass der Heiler seine Patienten vor Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich darauf hinweist, dass geistiges Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes ersetzt. Dieser Hinweis könne entweder als Merkblatt dem Patienten vor Behandlungsbeginn übergeben werden oder auf einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer stehen.

In der Entscheidungsbegründung heißt es unter anderem:

"Ein Heiler, der spirituell wirkt und den religiösen Riten näher steht als der Medizin, weckt im allgemeinen die Erwartung auf heilkundlichen Bestand schon gar nicht." Und: ... "Hingegen dürften ganz andersartige, ergänzende Vorgehensweisen, wie beispielsweise die Krankensalbung, das Segnen oder das gemeinsame Gebet - wohl  kaum den Eindruck erwecken, es handele sich um Ersatz für medizinische Betreuung."

"Die Forderung an den Beschwerdeführer, eine Heilpraktikerprüfung abzulegen, ist unangemessen, weil eine solche Prüfung mi der Tätigkeit, die der Beschwerdeführer (der Heiler- Red.) auszuüben beabsichtigt, kaum noch in einem erkennbaren Zusammenhang steht. die in der Heilpraktikerprüfung geforderten Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie sowie Diagnostik und Therapie kann er sämtlich bei seiner Arbeit nicht verwerten."

Die Verfassungsbeschwerde betraf den Umfang der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetzt in einem Fall des so genannten geistigen Heilens und basiert auf der Klage eines Heilers, dem das Ausüben seines Berufes ohne Heilpraktikererlaubnis untersagt worden war.

Unterstützt worden war der Kläger durch viele Mitglieder und Mitgliedsverbände des Dachverbandes Geistiges Heilen E.V., der sich seit seiner Gründung dafür einsetzt, geistiges heilen als gleichberechtigt neben der Arbeit von Ärzten und Heilpraktiker anzuerkennen.

 

Praxisinformation

In der hier vorgestellten Gesundheitspädagogischen Praxis, wird nach diesen Kriterien des o.g. rechtskräftigen Urteils des Bundesverfassungsgericht gearbeitet, d.H. die Selbstheilungskräfte des Patienten werden lediglich durch Handauflegen aktiviert.

Es werden dabei keine Diagnosen gestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass geistiges Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes ersetzt. 

Die genannten Diagnosen- und Therapiemethoden sind wissenschaftlich noch nicht anerkannt. Sie werden von der Schulmedizin als nicht notwendig eingestuft, da die Schulmedizin die Existenz feinstofflicher Körper ablehnt.

 

Einige Links zu meinen Freunden und mir wichtige Seiten:

 

 

Haftungsausschluss der Internetpräsentation:

 

Diese Internetpräsentation dient ausschließlich der allgemeinen Information!

Die Beschreibungen von der Gesunderhaltung und Lebensgestalltung, der Kräuterkunde, Waldbegegnungen, dem energetischen Räuchern, der Energie und Ritualarbeit, so wie die Umsetzung von altem Wissen, für unser Leben in der heutigen Zeit, diese können und sollen keine gesundheitliche Beratung oder Behandlung ersetzen, da diese individuell und nach ausführlicher Untersuchung durch einen Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker erfolgen müssen. 

Der Umgang mit den geschilderten Energien sollte immer in Demut und Achtung vor der uns umgebenden beseelten Natur erfolgen.

Die Inhalte dieser Internetpräsenz wurden von mir sorgfältig zusammengestellt.

 

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